Grundrisse, Flächen und Möblierung können abweichen.
Apartment
Die Apartments teilen sich in Einzel- und Doppelzimmer auf und bestehen aus einem Wohnbereich mit Pflegebett, Nachttisch, Kleiderschrank, Garderobe und Sitzgelegenheiten für Besucher oder den Bewohner selbst und einem barrierefreien Bad.
Gemeinschaftsräume
Die Pflegeeinrichtung verfügt zusätzlich über Gemeinschaftsräume, zu welchen Aufenthaltsräume mit Terrassen für die Bewohner und Arbeitsbereiche wie Verwaltung, Küchen, Pflegebäder und Personalräume gehören.
Bevorzugtes Belegungsrecht
Das bevorzugte Belegungsrecht für Eigentümer einer Pflegeimmobilie ermöglicht den vorrangigen Zugriff auf einen Pflegeplatz, wenn Bedarf besteht. Dieses Recht gilt auch für Eltern, Partner oder Kinder. Es sichert bestmögliche Versorgung und Vorsorge für die Zukunft und gilt in allen Einrichtungen des Betreibers.